Burkl-Media

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Burkl Media · Tobias Burkl
Friedenstraße 5b, 97497 Dingolshausen

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Tobias Burkl, Friedenstraße 5b, 97497 Dingolshausen (im Folgenden kurz „ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE" genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.2 Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.

1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn der ANBIETER der Geltung der Geschäftsbedingungen des KUNDEN nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.4 Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN, dem jeweiligen Angebot sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorgenannten Dokumenten gehen diese in der genannten Reihenfolge vor.

1.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

1.6 Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einheitlich für alle Geschlechter.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN, ein solches Angebot abzugeben.

2.2 Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann auf folgende Weise zustande kommen:

  1. durch schriftliche Unterzeichnung des Angebots durch beide Parteien;
  2. fernmündlich (insbesondere per Videocall, Telefon oder dergleichen) durch übereinstimmende Willenserklärungen beider Parteien, dokumentiert durch eine anschließende schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail;
  3. digital durch ausdrückliche Annahme des Angebots per E-Mail oder über ein Online-Formular.

2.3 Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen willigt der KUNDE ein, dass der Vertragsschluss fernmündlich, d.h. ohne eine persönliche Begegnung, zustande kommen kann. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Konditionen.

2.4 Sollte die Erbringung der vereinbarten Leistung aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht möglich sein, wird der ANBIETER den KUNDEN unverzüglich darüber informieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Leistungen

3.1 Das Leistungsspektrum des ANBIETERS umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Videoproduktion (Imagefilme, Recruiting-Filme, VSL, Social-Media-Videos, Erklärvideos)
  • Social-Media-Marketing und Content-Distribution (LinkedIn, TikTok, Instagram, YouTube Shorts)
  • Strategisches Messaging und Beratung
  • Online- und Performance-Marketing (bezahlte Werbeanzeigen auf Meta, Google, LinkedIn, TikTok etc.)
  • Content- und Designerstellung

3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN, insbesondere aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

3.3 In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein sachliches Weisungsrecht hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung und Ausführung der Leistungen zu, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

3.4 Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter (Subunternehmer, Freelancer, Dienstleister) zu bedienen.

§ 4 Besondere Bestimmungen im Bereich Videoproduktion

4.1 Die inhaltliche Abstimmung des Inhalts der Videos erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich oder mündlich). Der ANBIETER setzt die Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen um.

4.2 Bei projektbasierten Aufträgen (Einzelproduktionen) hat der KUNDE Anspruch auf maximal zwei (2) Korrekturschleifen (Revisionen) pro Videoprojekt, sofern nicht abweichend vereinbart. Bei Verträgen mit fester Laufzeit richtet sich die Anzahl der Korrekturschleifen nach der jeweiligen individualvertraglichen Vereinbarung. Jede darüber hinausgehende Korrekturschleife wird mit 150,00 EUR (netto) pro Stunde berechnet.

4.3 Der KUNDE ist verpflichtet, bereitgestellte Entwurfs- oder Zwischenversionen (z.B. Rohschnitt, Entwurf, Zwischenstand) innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang zu prüfen und dem ANBIETER etwaige Änderungswünsche schriftlich (E-Mail genügt) mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die bereitgestellten Inhalte als vom KUNDEN abgenommen und freigegeben.

4.4 Änderungswünsche, die über das ursprünglich vereinbarte Briefing bzw. den abgestimmten Leistungsumfang hinausgehen, stellen keine Korrekturschleife im Sinne von Ziffer 4.2 dar und werden gesondert vergütet. Der ANBIETER wird den KUNDEN vor Ausführung solcher Zusatzleistungen über den voraussichtlichen Mehraufwand informieren.

4.5 Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehende Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Markenrechte, Urheberrechte an bereitgestellten Materialien) durch den KUNDEN geklärt und eingeholt sind. Der KUNDE stellt den ANBIETER insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

4.6 Der KUNDE ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen. Verspätungen des KUNDEN gehen nicht zulasten des ANBIETERS. Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, den entstandenen Zeitverlust durch eine Verlängerung des Aufnahmetermins auszugleichen.

4.7 Im Falle einer Absage am Vortag oder am Tag des vereinbarten Drehtermins werden 100 % des Tagessatzes für Crew und ggf. gebuchte Models fällig. Bei einer Absage zwischen 7 und 2 Tagen vor dem Drehtermin werden 50 % des Tagessatzes fällig. Absagen, die mindestens 7 volle Tage vor dem Drehtermin eingehen, sind kostenfrei.

4.8 Der KUNDE erhält ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Nutzung der im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Videos für eigene geschäftliche Zwecke. Die Übertragung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

4.9 Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gehört zur geschuldeten Leistung des ANBIETERS nicht die Herausgabe von Rohdaten (Rohschnitt, unkomprimierte Videodateien, Projektdateien etc.).

§ 5 Besondere Bestimmungen im Bereich Social-Media-Marketing und Content-Erstellung

5.1 Die inhaltliche Abstimmung des Contents (z.B. Texte, Grafiken, Videos, Story-Formate) erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab. Der ANBIETER setzt die Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen um.

5.2 Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des KUNDEN beauftragt, ist der KUNDE verpflichtet, dem ANBIETER die erforderlichen Zugänge zu den jeweiligen Plattformen bereitzustellen. Der KUNDE haftet für die Sicherheit und ordnungsgemäße Verwaltung seiner eigenen Zugangsdaten.

5.3 Der KUNDE erhält ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Nutzung der im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Inhalte für eigene geschäftliche Zwecke. Die Übertragung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

§ 6 Besondere Bestimmungen im Bereich Online- und Performance-Marketing

6.1 Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Werbeaccount und im Namen des KUNDEN (z.B. der Schaltung von Anzeigen auf Meta, Google, LinkedIn, TikTok oder ähnlichen Plattformen) beauftragt, trägt der KUNDE die alleinige Verantwortung für sämtliche Inhalte und deren Rechtmäßigkeit.

6.2 Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung des ANBIETERS anfällt. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, handelt es sich bei den Werbekosten um Aufwendungen, die direkt an die jeweilige Plattform zu entrichten sind und nicht an den ANBIETER.

6.3 Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER keinen bestimmten Erfolg (z.B. bestimmte Reichweiten, Klickzahlen, Leads, Umsätze) schuldet. Der ANBIETER schuldet die sorgfältige Planung, Einrichtung, Betreuung und Optimierung der Kampagnen nach bestem Wissen und Gewissen.

6.4 Plattformen (z.B. Meta, Google, LinkedIn, TikTok oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen oder Anzeigenkonten ablehnen, sperren oder einschränken. Der ANBIETER haftet nicht für solche Maßnahmen Dritter, wird den KUNDEN jedoch unverzüglich informieren und geeignete Maßnahmen ergreifen.

6.5 Der KUNDE erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung der im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Kampagnen, Werbemittel und Inhalte. Die Übertragung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

§ 7 Vergütung und Reisekosten

7.1 Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Angebot geltende Vergütung. Sämtliche Preisangaben des ANBIETERS sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2 Für die Zahlungsmodalitäten gelten folgende Regelungen, sofern nicht individuell abweichend vereinbart:

  1. Bei Verträgen mit fester Laufzeit (Dauerschuldverhältnisse): Die vereinbarte Vergütung ist monatlich im Voraus per Überweisung fällig. Eine Anzahlung ist nicht erforderlich.
  2. Bei projektbasierten Aufträgen (Einzelproduktionen): Eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung ist bei Auftragserteilung fällig. Die verbleibenden 50 % werden nach Übergabe des fertigen Endprodukts (Schlussrechnung) fällig.

7.3 Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das vom ANBIETER angegebene Konto.

7.4 Im Falle einer individuell vereinbarten Ratenzahlung gelten die vereinbarten Zahlungstermine. Kommt der KUNDE mit einer Rate in Verzug, werden sämtliche noch offenen Raten sofort zur Zahlung fällig.

7.5 Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE die vereinbarte Leistung nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, es sei denn, der ANBIETER hat die Nichterbringung zu vertreten.

7.6 Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung des ANBIETERS ganz oder teilweise, bleibt der vollständige Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.

7.7 Soweit die Leistungserbringung Reisen des ANBIETERS oder seiner Mitarbeiter erfordert, werden Reisekosten in Höhe von 0,50 EUR (netto) pro gefahrenem Kilometer zusätzlich zur vereinbarten Vergütung berechnet. Etwaige weitere Reisekosten (z.B. Übernachtungen, Flüge, Parkgebühren) werden nach vorheriger Abstimmung mit dem KUNDEN in tatsächlich angefallener Höhe weiterberechnet.

7.8 Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom ANBIETER unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem KUNDEN nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Verzug

8.1 Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen nicht, bevor die jeweils fällige Zahlung (bei projektbasierten Aufträgen: die Anzahlung in Höhe von 50 %) beim ANBIETER eingegangen ist und der KUNDE alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen erbracht hat.

8.2 Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten, ohne dass hieraus Ansprüche des KUNDEN entstehen.

8.3 Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 Abs. 1 BGB fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung im Verzug ist.

§ 9 Mitwirkungspflichten des KUNDEN

9.1 Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs und nach Erhalt sämtlicher vom KUNDEN bereitzustellender Informationen und Materialien.

9.2 Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Materialien und Dateien verfügt, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich sind.

9.3 Der KUNDE ist für sämtliche, insbesondere von ihm bereitgestellte Inhalte verantwortlich und hat den ANBIETER diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere wegen der Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechten, freizustellen.

9.4 Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um an Terminen, Besprechungen und sonstigen Abstimmungen teilnehmen zu können (z.B. stabile Internetverbindung, geeignete Hardware, aktuelle Software).

9.5 Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine digital (z.B. via Zoom, Google Meet, Microsoft Teams oder ähnliche Tools) durchzuführen, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung dies zulässt.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1 Der Vertrag wird für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung festgelegte Laufzeit geschlossen. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.

10.2 Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um den im Angebot vereinbarten Verlängerungszeitraum. Fehlt eine solche Regelung, verlängert sich der Vertrag um jeweils drei (3) Monate.

10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.4 Im Fall der vorzeitigen Kündigung des KUNDEN aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS für bereits erbrachte oder in Arbeit befindliche Leistungen bestehen.

10.5 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).

10.6 Bei projektbasierten Verträgen endet der Vertrag mit der vollständigen Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.

§ 11 Abnahme

11.1 Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die werkvertraglichen Bestimmungen zur Abnahme (§ 640 BGB).

11.2 Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

11.3 Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Zugang der Leistung die Abnahme unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels schriftlich (E-Mail genügt) verweigert.

§ 12 Haftung auf Schadensersatz

12.1 Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

12.2 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

12.3 Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

12.4 Im Übrigen ist die Haftung des ANBIETERS, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Insbesondere haftet der ANBIETER nicht für Datenverluste beim KUNDEN. Der KUNDE ist für die regelmäßige und angemessene Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

12.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme ausdrücklicher Garantien durch den ANBIETER sowie für Ansprüche des KUNDEN nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 13 Urheberrecht und Nutzungsrechte

13.1 Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte (Videos, Grafiken, Texte, Konzepte, Strategien, Designs etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte verbleiben beim ANBIETER.

13.2 Der KUNDE erhält, sofern nicht abweichend vereinbart, ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Nutzung der erstellten Inhalte für eigene geschäftliche Zwecke. Eine Unterlizenzierung, Weitergabe oder Weiterveräußerung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des ANBIETERS gestattet.

13.3 Die Übertragung der Nutzungsrechte steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber dem ANBIETER sämtlichen fälligen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.

13.4 Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums frei, soweit die Verletzung auf vom KUNDEN bereitgestellten Materialien, Inhalten oder Weisungen beruht.

§ 14 Referenznennung

14.1 Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Darstellung des Namens, der Marke, des Logos und der erbrachten Leistungen des KUNDEN auf der Webseite des ANBIETERS, in sozialen Netzwerken, in Präsentationen und in sonstigen Marketingmaterialien (z.B. Case Studies, Referenzlisten).

14.2 Der KUNDE räumt dem ANBIETER unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Inhalte ganz oder teilweise als Arbeitsproben und Referenz zu verwenden.

§ 15 Datenschutz und Geheimhaltung

15.1 Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten des KUNDEN erhebt, verarbeitet und nutzt, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des ANBIETERS.

15.2 Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiterzugeben noch anderweitig zu verwerten. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 16 Widerrufsrecht

Der ANBIETER schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, sodass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des ANBIETERS.

17.2 Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

17.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

17.4 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

17.5 Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem KUNDEN schriftlich (E-Mail genügt) mitgeteilt. Widerspricht der KUNDE einer Änderung nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert.

17.6 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: März 2026